Legalisierung der Abtreibung

Schwangerschaftsabbruch – eine traurige Realität

Der Schwangerschaftsabbruch stellt heute mit mind. 30.000 (begründete Schätzung bei fehlender Statistik in Ö) Abtreibungen im Jahr in Österreich eine traurige Realität dar. Traurig deswegen, weil die Tötung ungeborener Kinder einerseits als Lösung für Probleme verkauft wird, und andererseits, weil sie als eine medizinische Dienstleistung dargestellt wird, obwohl sie weder der Gesundheit der Schwangeren noch der des Kindes dient.

Die in vielen Staaten überwiegend vorhandene Rechtswidrigkeit der Abtreibung wurde 2024 in Frankreich “abgeschafft” und durch ein absurdes “Recht auf Abtreibung” bzw. die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch ersetzt. In anderen europäischen Staaten gibt es ähnliche Bestrebungen, die Abtreibungsgesetzgebung so zu ändern, dass sie das Recht des Kindes auf Leben gegenüber dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung unberücksichtigt lässt.

Was eine Abtreibung medizinisch, naturwissenschaftlich wirklich ist und wie sie den Schwangeren, den Frauen, tatsächlich schadet, wird ausgeblendet 1Coleman, P. K. (2011). Abortion and mental health: A quantitative synthesis and analysis of research published from 1995-2009. British Journal of Psychiatry, 199(3), 180-186. doi:10.1192/bjp.bp.110.07723 2Sullins, D.P. (2016). Abortion, substance abuse and mental health in early adulthood: Thirteen-year longitudinal evidence from the United States. SAGE Open Medicine 2016, 4:1-11. doi:10.1177/2050312116665997 3Paul, M., Lichtenberg, E. S., Borgatta, L., Grimes, D. A., Stubblefield, P.G., & Creinin, M. D. (Eds.) (2009). Management of unintended and abnormal pregnancy: Comprehensive Abortion Care. Chichester, UK: Wiley-Blackwell. (National Abortion Federation). doi:10.1002/9781444313031 4American Psychological Association Task Force on Mental Health and Abortion (2008). Report of the taskforce on mental health and abortion. Washington, DC: American Psychological Association. Retrieved from www.apa.org/pi/wpo/mental-health-abortion-report.pdf (Abgerufen am 31.05.2017).

Im Vordergrund steht ein vermeintliches Frauenrecht, eine emanzipatorische Leistung, die es unter allen Umständen zu verteidigen gilt. Gleichzeitig soll die Abtreibung als Prozedur von Ärzten ausgeführt werden. Diese müssen ihr naturwissenschaftliches Wissen ignorieren, da sie sonst unweigerlich in einen Gewissenskonflikt geraten oder ihn unterdrücken müssten. Abtreibung ist die absichtliche “medizinisch korrekte” Tötung eines Menschen unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung der Frau, und der angenommenen Hilfsbedürftigkeit in einer durch das Kind provozierten konstruierten Ausweglosigkeit.

© 2022 Performance Picture Entertainment OG, Film „Lass uns Reden

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Nachdem die Ärzte mit der Prozedur fertig sind, wird es dem Pflegepersonal überlassen, die Vollständigkeit der Körperteile der Feten zur “Qualitätssicherung” zu bestätigen. Ferner wird es der Frau (und dem Partner = Vater, sowie der weiteren betroffenen Familie) überlassen, mit den psychischen und körperlichen Risiken des Schwangerschaftsabbruches meist ohne jegliche Weiterbetreuung klar zu kommen.

Als Ärzteforum für das Leben Ostösterreich möchten wir unsere Standpunkte zu einigen Argumenten darlegen, die in der öffentlichen Diskussion immer wieder für die Legalisierung der Abtreibung herangezogen werden und die die Realität der Tötung ungeborener Kinder seit Jahrzehnten als medizinisch zu garantierendes Frauenrecht beschönigen, während die Gesundheit der Frau unbeachtet bleibt.

1. Eine Legalisierung der Abtreibung führt nicht zu einer Verringerung der illegalen Abtreibungen und nicht zu einem geringeren Gesundheitsrisiko für schwangere Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen.

Ein ständig wiederholtes aber nicht belegtes Argument für die Legalisierung von Abtreibung ist, dass sie die Anzahl von Schäden und Todesfällen durch ansonsten in der Illegalität “privat” durchgeführte Abtreibungen senken würde. Die Quellen lassen diese Schlüsse jedoch nicht zu. Notwendig wäre eine genaue Betrachtung der Zahlen. Diese wird in den Berichten nicht durchgeführt und von Politikern und Journalisten oft gar nicht recherchiert.

Die Thematik hat neue Bedeutung bekommen, insbesondere seit in den USA während der COVID-19 Pandemie selbst durchgeführte medikamentöse Abtreibungen zu Hause ohne jegliche ärztliche Betreuung zunahmen, und durch die Ungültigkeitserklärung des historischen Gerichtsurteils Roe v. Wade im Juni 2022 die Gesetzgebung zu Abtreibung in vielen US-Bundesstaaten restriktiver wurde.

Geht man der genannten Behauptung nach, dass legalisierte Abtreibung die Anzahl von Schäden und Todesfällen durch ansonsten in der Illegalität “privat” durchgeführte Abtreibungen senken würde, trifft man bei den Befürwortern und entsprechenden Erwähnungen in den Medien auf falsch wiedergegebene Studienergebnisse bzw. Studien schlechter Qualität, deren Inhalte missinterpretiert und ungeprüft zur Bestätigung der Sicherheit von den o.g. telemedizinischen Abtreibungen hergenommen werden. Andrerseits werden die gleichen Studien dazu verwendet, um zu bestätigen, dass illegale (also ebenso privat ohne ärztliche Betreuung durchgeführte) Abtreibungen unsicher und mit einer erhöhten Zahl von Todesfällen verbunden seien.

Diese Studien und Angaben von medizinischen Institutionen werden wir hier kurz zusammenfassen.

Mit illegalen Abtreibungen sind im folgenden solche gemeint, die als sog. “Hinterhof-Abtreibungen” mit gefährlichen Methoden und ohne ärztliche Betreuung durchgeführt werden.

Bereits 1966, kurz vor der Legalisierung der Abtreibung in Großbritannien, hat der Vorstand des Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG) alle vier Behauptungen, auf denen die Argumentation für die Legalisierung basierte, als empirisch nicht begründet erklärt 5Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (1966). ‘Legalised abortion: Report by the Council of the Royal College of Obstetricians and Gynaecologists,’ British Medical Journal, (5491): 850-54.

Die Behauptungen waren:

  1. Es gäbe eine hohe Zahl von illegalen Abtreibungen.
  2. Es gäbe eine hohe Zahl von Todesfällen durch illegale Abtreibungen.
  3. Die Legalisierung würde die Abtreibungszahlen nicht erhöhen.
  4. Es würde durch die Legalisierung gar keine Todesfälle durch illegale Abtreibungen geben 6Singh, S et al. (2018). Abortion Worldwide 2017: Uneven Progress and Unequal Access. New York: Guttmacher Institute..

Die RCOG bekräftigte ihre Feststellungen 1970, drei Jahre nach der Legalisierung 7Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (1970). ‘The Abortion Act (1967): find-ings of an inquiry into the first year’s working of the Act conducted by the Royal College of Obstetricians and Gynaecologists,’ British Medical Journal, 2(5708): 529-535., so dass in Großbritannien bereits früh empirisch begründeter ärztlicher Widerspruch zur Legalisierung der Abtreibung bestand.

Für die USA sprechen die Abtreibungsbefürworter von 5-10.000 Todesfällen durch unsichere nicht medizinische Abtreibungen pro Jahr 8Nathanson, B and Ostling, R (1979). Aborting America. New York: Pinnacle Books..

Die Statistik des Centers for Disease Control im Jahr 1972, dem Jahr vor Roe v. Wade, ergab dagegen, dass 63 Frauen durch Abtreibung starben, davon 24 bei legalen Abtreibungen und 39 bei illegalen 9Koonin, LM et al. (1996). ‘Abortion surveillance—United States, 1992,’ available online at https://www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/00041486.htm [abgerufen 17.02.2023].. Hingegen wurde 2014 und 2019 vom American College of Obstetricians and Gynecologists (ACOG) und Planned Parenthood an den willkürlich behaupteten 5.000 Todesfällen von Frauen an unsicheren Abtreibungen vor Roe v Wade festgehalten 10Kessler, G (2019). ‘Planned Parenthood’s false statistics: ‘thousands’ of women died every year before Roe,’ available online at https://www.washingtonpost.com/politics/2019/05/29/planned-parenthoods-false-stat-thousands-women-died-every-year-before-roe/ [abgerufen 17.02.2023]..

Daten aus Untersuchungen in Kenia vor der Lockerung der Abtreibungsgesetzgebung stammen von 1998, sie sind lückenhaft und ihre Herkunft zweifelhaft 11Miller C. (2023) The Safety of Self-managed Abortion: A Dearth of Good-quality Evidence and a Wealth of Misrepresentation. Issues Law Med. 2023 Spring;38(1):3-26; ref.19. PMID: 37642451.. Sie wurden von Reuters 2020 als Grundlage für die Behauptung genutzt, dass die kenianische Regierung Frauen dem Tod ausliefere. Dabei wurde bereits 2010 ein freierer Zugang zu Abtreibungen ermöglicht 12Bhalla, N (2020). ‘Kenya condemns women to ‘death by unsafe abortion’, campaigners warn,’ Reuters, available online at https://www.reuters.com/article/us-kenya-wom-en-rights-idUSKBN25M1ZC [abgerufen 13.07.2022].. Somit sind die gezogenen Schlüsse weder aus den zeitlichen Bezügen noch auch den Rohdaten möglich.

Die WHO führte im Jahr 2014 eine Schätzung durch, die ergab, dass Abtreibungen (ohne die Unterscheidung legal/Illegal oder unsicher) zwischen 2003 und 2009 zu 9,6% der Müttersterblichkeit in Subsahara-Afrika beigetragen hätten, mit 17,2% als Obergrenze bei einem größeren Konfidenzintervall 13Say, L et al. (2014). ‘Global causes of maternal death: a WHO systematic analysis,’ The LancetGlobal Health, 2(6): E323-333.. Die gleichen 17% wurden 2019 erneut von der International Federation of Gynecology and Obstetricians (FIGO) verwendet und auf Kenia bezogen 14Kaaria, A (2019). ‘Reducing unsafe abortion in Kenya: where are we?’ available online at https://www.figo.org/news/reducing-unsafe-abortion-kenya-where-are-we [abgerufen 13.07.2022].. In Wahrheit war bei der zugrundeliegenden Studie mit Daten aus Subsahara-Afrika lediglich herausgekommen, dass bis zu 17% von Abtreibungen stammen “könnten” 15Mutua, MM et al. (2018). ‘Policy, law and post-abortion care services in Kenya,’ PLoS One, 13(9): e0204240.. Während also die WHO Daten in Bezug auf jede Form von Abtreibung als valide angenommen werden können, trifft dies für die FIGO Publikation sicher nicht zu. Somit besteht eine deutliche Verwirrung durch Ungenauigkeiten in den Bezügen und Definitionen (“all-in” Abtreibungen bei den WHO Daten). Eine Erhebung des kenianischen Gesundheitsministeriums von 2017 kam auf 1,7% Todesfälle durch induzierte Abtreibung 16Ministry of Health Kenya (2017). Saving Mothers Lives: Confidential Enquiry into Maternal Deaths in Kenya. Nairobi: Ministry of Health..

Die o.g. WHO Statistik kam weltweit auf 4,7-13,2% Todesfälle durch Abtreibungen (all-in) 13Say, L et al. (2014). ‘Global causes of maternal death: a WHO systematic analysis,’ The LancetGlobal Health, 2(6): E323-333.. Später bezieht sich die WHO jedoch bei diesen Prozentsätzen auf “unsichere Abtreibungen” als Ursache 17World Health Organization (2021). ‘Abortion,’ available online at https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/abortion [abgerufen 13.072022].. Diese Verschiebung der Ursachen wurde auch in Dokumenten des RCOG weiterverwendet, gerundet auf 5-13% und nicht korrigiert 18Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (2018). ‘FSRH press statement: RCOG/FSRH statement on access to safe and legal abortion care worldwide,’ available online at https://www.fsrh.org/news/fsrh-statement-rcog-international-safe-abortion-day/ [abgerufen 13.07.2022]..

Die ACOG macht für ihre Angaben eine ähnliche Verschiebung wie die WHO: 2020 spricht es auf seiner Webseite davon, dass 15% der weltweiten Müttersterblichkeit (ca. 44.000 pro Jahr) auf “unsichere Abtreibungen” zurückzuführen seien 19Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (2020). ‘Leading Safe Choices,’ available online at https://www.rcog.org.uk/leadingsafechoices [abgerufen 13.07.2022].. Die Studie, auf die sich die ACOG dabei bezieht, inkludiert aber in diese Zahlen auch Todesfälle von ektopen Schwangerschaften, Fehlgeburten und anderen Umständen 20Kassebaum, NJ et al. (2014). ‘Global, regional, and national levels and causes of maternal mortality during 1990-2013: a systematic analysis for the Global Burden of Disease Study 2013,The Lancet, 384(9947): 980-1004..

Diese Zusammenfassung macht deutlich, dass die Tatsache unbestritten ist, dass Frauen an nicht-medizinisch betreuten Abtreibungen sterben, allerdings auch, dass die Zahlen bei genauer Betrachtung die Behauptungen von mehr Todesfällen vor als nach einer Legalisierung in Bezug auf “unsichere Abtreibungen” nicht zulassen. Siehe als Beispiel dafür auch eine Artikelkorrektur des The Telegraph von 2022 21The Telegraph (2022). ‘Clarification: Malawi back street abortions,’ available online at https://www.telegraph.co.uk/global-health/women-and-girls/clarification-mala-wi-back-street-abortions/ [abgerufen 13.07.2022]., in der die Redaktion falsche Zahlen aus Malawi zurücknehmen musste, die allgemeinhin als gültig kolportiert wurden.

2. Das Recht der Frau auf Selbstbestimmung über ihren Körper schließt nicht das Recht auf Fremdbestimmung über ihr ungeborenes Kind ein.

Dazu haben wir sowohl einen medizinisch-naturwissenschaftlichen als auch einen philosophisch-juristischen Standpunkt, der nicht neu ist, neuen Erkenntnissen über die menschliche Existenz gewachsen ist, und der der menschlichen Natur ent- und ihr nicht widerspricht.

Zum Begriff der menschlichen Natur und des Naturrechts verweisen wir auf unsere ethischen Grundlagen.

Ontologie und Eigenständigkeit des ungeborenen Menschen

Wir vertreten den medizinisch biologischen Standpunkt, dass sich ab der Befruchtung ein eigenständiger menschlicher Organismus mit eigener (wenn auch nicht individueller) genetischer Identität entwickelt, der zwar in einem Teil der Mutter entsteht, der Gebärmutter, aber biologisch nicht Teil des mütterlichen Organismus ist, wie es etwa ein eigenes Organ wäre.

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Der Synzytiotrophoblast macht diese Koexistenz in der Gebärmutter erst möglich, mit seiner Fähigkeit, zwei Immunsysteme in einer gemeinsamen Lebensform zu orchestrieren. Die Schwangerschaft ist der Prototyp biologischer Toleranz, bei der die Synzytiotrophoblasten des Kindes das Immunsystem der Mutter modulieren – bis zur Geburt, die quasi einer immunologischen Abstoßungsreaktion gleich kommt.

Ab der Befruchtung entwickelt sich der Embryo nicht ZUM Menschen, sondern ALS Mensch. Diese Ontologie und Zugehörigkeit zum Menschsein macht die einzige Bedingung für seine Würde und Schutzbedürftigkeit aus. Er verliert sie weder bei einer Eileiterschwangerschaft noch bei einer Fehlgeburt noch durch eine Fehlbildung, auch analog nicht im späteren Leben als Wachkomapatient oder Demenzkranker im Endstadium.

Menschen, die sich für Behindertenrechte und Inklusion einsetzen und gleichzeitig den Grundsatz der Würde und Schutzbedürftigkeit ab Befruchtung ablehnen, müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie sich nicht lediglich für gesellschaftliche Mehrheiten einsetzen.

Als Ärzteforum für das Leben Ostösterreich beziehen wir bezüglich der menschlichen Identität die gleiche Position wie auch beim Thema des “selbstbestimmten” assistierten Suizids:

Menschenwürde ist ein Seins-Zustand, eine immanente Eigenschaft ab der Entstehung eines neuen menschlichen Lebens, unabhängig von seinen Umständen, Bedingungen oder seinem Entwicklungszustand und Fähigkeiten. Das ist das von Natur aus Richtige, das unserer Gesetzgebung vorausliegt. Die Natur selbst ist eine Quelle des Rechts (frei nach J. Ratzinger). Philosophisch-anthropologische Grundlage ist das Christentum, die Philosophie Kants, und das Naturrecht, wie es bei antiken Autoren wie Aristoteles und Cicero definiert ist (siehe unsere ethischen Grundlagen).

Das ungeborene Kind (der ungeborene Mensch) stellt wie auch das geborene Kind nicht einen Besitz der Eltern dar, auch wenn diese rechtlich für ihre Kinder verantwortlich sind.

Das Grundrecht auf personale Freiheit und Schutz vor Fremdbestimmung wird gerade durch In-Vitro-Fertilisation und Leihmutterschaft aufgehoben, bei denen alle Umstände der Schwangerschaft kontrollierbar, manipulierbar und vor allem finanzierbar werden – und damit börsentauglich. Eine ganze Industrie widmet sich der exakten biotechnologischen Manipulation menschlichen Erbguts und erzeugter Embryonen, bis hin zur vollständigen Ektogenese (von der künstlichen Befruchtung bis zur Geburt außerhalb des mütterlichen Organismus) 22Bilek, J. (2024) Transsexual, Transgender, Transhuman. Dispatches from the 11th hour, Spinifex Express, und das unter dem Vorwand, Unfruchtbarkeit zu behandeln. Der Zweck soll also wieder einmal die Mittel heiligen.

Das personale Recht der Schwangeren darf daher nicht das Lebensrecht ihres ungeborenen Kindes einschränken. Menschliches Leben sollte ab dem Beginn seiner Entstehung durch Verschmelzung von Ei- und Samenzelle den gleichen gesetzlichen Schutz genießen, unabhängig davon, ob es sich um ungeborene oder bereits geborene Menschen handelt.

Abtreibung ist Fremdbestimmung

Zu der Behauptung, Abtreibung sei ein Paradebeispiel langwierig erkämpfter weiblicher Autonomie und Selbstbestimmung möchten wir festhalten, dass laut einer IMAS Umfrage aus dem Jahr 2022 jede zweite Frau in Österreich zu einer Abtreibung gezwungen wird 23IMASUmfrage https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230307_OTS0145/imas-umfrage-jede-zweite-betroffene-frau-wird-zur-abtreibung-gedraengt (Abgerufen 05.01.2026) PDF der Umfrage aus der APA-OTS App. 24Dienerowitz F., Hetjens S., Bauer A.W.(2022) Gründe für den Schwangerschaftskonflikt in Deutschland – ein Untersuchungsansatz. Geburtsh Frauenheilk 82: 689–692. Abtreibung kann also nicht nur Indikator für Selbstbestimmung, sondern vor allem auch für Fremdbestimmung vieler Frauen durch eine frauen- und letztendliche körperfeindliche Gesellschaft gesehen werden, die die Unterdrückung und Manipulation schwangerer Frauen als Emanzipation tarnt. Die Entkoppelung der Schwangerschaft vom Frausein, quasi die “Befreiung” von der Schwangerschaft, sehen wir als naturfeindliche und gesundheitsschädliche Entwicklung, deren gute Absichten, also die Selbstbestimmung der Frau als Befreiung von männlicher (sexueller) Unterdrückung, nicht erreicht werden. Die Realität der Abtreibung wird ausgeblendet, sowohl die Methoden der Tötung des ungeborenen Menschen, als auch die Schäden für die weibliche Natur.

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Die Geburt ist eine natürliche Folge der Befruchtung und Schwangerschaft. Dass eine Vergewaltigung die ungewollte und unzulässige Ursache dafür sein kann, ist ein Verbrechen. Das entstandene Kind ist daran aber weder schuld, noch ist eine Abtreibung in diesem Fall die einzige Lösung oder gar die medizinisch beste für die Frau.

So wie ein Mensch auch nicht zu anderen lebensnotwendigen Prozessen in seinem Körper gezwungen wird, wird eine Frau auch nicht zur Geburt gezwungen, sie ist ein natürlicher Vorgang, der von innen durch Störungen in seinen physiologischen Abläufen oder durch außen durch “(medizinische) Gewalt” verhindert werden kann.

Es entspricht nicht unserem ärztlichen Selbstverständnis, wenn Selbstzerstörungsfähigkeit als Teil der menschlichen Natur und Evolution betrachtet, wenn Gesundheit auf Kosten anderer (ungeborener) Menschen hergestellt oder die Entstehung eines Menschen manipuliert wird. Anstatt Krankheit zu heilen, stellt dieser Ansatz die Medizin in den Dienst eines Transhumanismus, den wir ablehnen ( siehe dazu auch unter Punkt 3. auf dieser Seite und unsere ethischen Grundlagen, Naturrecht).

3. Natürliche Spontanaborte rechtfertigen Abtreibung nicht und die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens ist unabhängig von seiner Lebensfähigkeit.

In der Natur vorkommende natürliche Selektion, Spontanaborte in der Frühschwangerschaft und Töten überschüssigen Nachwuches bei anderen Lebewesen in der Natur werden (auch unter Ärzten) als Begründung für die Zulässigkeit einer medizinischen Tötung ungeborenen Lebens angetroffen. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Mensch im Kontrast zur tierischen Kognition mit der Fähigkeit zur universellen moralischen Beurteilung unabhängig von eigenen Interessen ausgestattet ist 25Warneken F, Tomasello M. Altruistic helping in human infants and young chimpanzees. Science. 2006 Mar 3;311(5765):1301-3. doi: 10.1126/science.1121448. PMID: 16513986.. Das bedeutet, der Mensch kann erkennen, ob eine Handlung richtig oder falsch ist, er kann auch den Unterschied zwischen einem Geschehen, einem Vorkommen in der Natur und einer bewussten, gewollten Handlung erkennen, für die er verantwortlich ist. Dieses Alleinstellungsmerkmal charakterisiert seine Natur, von der wir unter 2. schon geschrieben haben. Allein die Tatsache, dass Töten in der Natur vorkommt, rechtfertigt niemals das Töten von Menschen untereinander.

Es widerstrebt vielen Frauen, einen Menschen in ihrem eigenen Körper töten zu lassen. Solcher Art selbstzerstörerisches Verhalten kann der weiblichen Natur schaden, sowohl ihrem Körper als auch ihrer Psyche 26Höheres Todesfallrisiko nach Abtreibung: Reardon, D. C., Ney, P. G., Scheuren, F., Cougle, J., Coleman, P. K., & Strahan, T. W. (2002). Deaths associated with pregnancy outcome: A record linkage study of low income women. Southern MedicalJournal, 95(8), 834-41 27Gesundheitsschädigender Lebensstil nach Abtreibung: Burke, T. & Reardon, D. (2002). Forbidden grief: The unspoken pain of abortion. Springfield, IL: Acorn Books. 28Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach Abtreibung: Suliman, S., Ericksen, T., Labuschgne, P., de Wit, R., Stein, D. J., & Seedat, S. (2007). Comparison of pain, cortisol levels, and psychological distress in women undergoing surgical termination of pregnancy under local anaesthesia versus intravenous sedation. BMC Psychiatry, 7:24. doi:10.1186/1471-244X-7-24. Medizinisch gesprochen überwiegen die negativen Nebenwirkungen den vermeintlichen Nutzen dieser “Therapie”, weshalb wir sie als Ärzte in diesem Forum ablehnen.

Wir sehen die Absicht bei unserem Handeln als maßgeblich für die ethische Bewertung und nicht die bloße Wirkung, nicht nur das Ergebnis. Darum widerspricht eine geplante Abtreibung immer unserem ärztlichen Handlungsprinzip, schon seit Hippokrates. Eine Trennung von Mutter und Ungeborenem in medizinisch extrem seltenen Ausnahmesituationen (z.B. Extrauteringravidität oder Gestose) hat nicht die Tötung des Kinder, seine Beseitigung zum Ziel, sondern Ärzte entscheiden sich in der Abwägung zwischen zwei Leben, dasjenige der Mutter zu retten, um nicht beide zu verlieren.

Verlieren wir als Menschen die Fähigkeit, diesen Unterschied und diese Grundsätze der Handlungstheorie zu erkennen, dann legen wir eine unserer Spezies ureigenste Eigenschaft ab, und laufen Gefahr, uns früher oder später tatsächlich einer binären Realität künstlicher Intelligenz zu überlassen, die diesen Unterschied nicht vornehmen kann, die Intentionen nicht abbilden kann, nicht rückverfolgen lässt anhand ihrer rein ergebnisorientierten Algorithmen.

Gesetze, die Abtreibung verbieten, beziehen sich nicht auf die Trennung von Mutter und Kind in den erwähnten Extremsituationen. Diesen Unterschied verabsäumen Abtreibungsbefürworter immer wieder zu machen. Wir gehen darauf noch weiter unten bei den Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch ein.

Dass der ungeborene Mensch auf die mütterliche Umgebung angewiesen ist, ist keine Bedingung, die ihn erst zum Menschen macht. Auch Frühgeborene sind selbstverständlich Menschen und genießen vollständigen Rechtsschutz. Wie absurd Grenzziehungen der Lebensfähigkeit und die Umstände des ungeborenen Menschen als Kriterium der Schutzwürdigkeit sind, machen nicht zuletzt auch die Fortschritte bei der Entwicklung der künstlichen Gebärmutter deutlich 29Cohen, J.L., De Bie, F., Viaene, A.N. et al. Extrauterine support of pre-term lambs achieves similar transcriptomic profiling to late pre-term lamb brains. Sci Rep 14, 28840 (2024). https://doi.org/10.1038/s41598-024-79095-7. Wir sehen darin Parallelen zu einer Art “Wikinger-Ethik”, die nur überlebensfähige, nicht fehlgebildete Neugeborene schützte.  Als Mitglieder des Ärzteforums für das Leben Ostösterreich fühlen wir uns aber einer Zivilisation verpflichtet, die auf Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Schutz allen Lebens beruht, insbesondere auch des schwächeren und behinderten.

Neonatologen und neonatologisches Intensivpflegepersonal erleben schon länger diese offenkundige Doppelmoral der erlaubten Tötung von Kindern vor der Geburt und der verbotenen nach der Geburt in ihrer täglichen Arbeit.

Bedenklicherweise sind in unseren Breiten Gesetzesentwürfe wie in den Niederlanden im Vormarsch, die den assistierten Suizid bei entsprechenden Kriterien auch an Neugeborenen und Kindern zulassen 30Verhagen E, Lantos J. The Dutch model for regulating paediatric euthanasia. Arch Dis Child. 2025 Apr 17;110(5):397-399. doi: 10.1136/archdischild-2024-326998. PMID: 39603708; PMCID: PMC12013537..

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch

Abtreibung als die beabsichtigte medizinische Tötung eines ungeborenen menschlichen Lebens sehen wir als Ärzteforum für das Leben Ostösterreich niemals als therapeutische Handlung.

Im Gegenteil: sie ist schädlich für den ungeborenen Menschen, dessen Leben sie beendet, und für die schwangere Frau, da sie ein hohes Risiko für organische und psychische Schäden bedeutet 24IMASUmfrage https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230307_OTS0145/imas-umfrage-jede-zweite-betroffene-frau-wird-zur-abtreibung-gedraengt (Abgerufen 05.01.2026) PDF der Umfrage aus der APA-OTS App. 25Warneken F, Tomasello M. Altruistic helping in human infants and young chimpanzees. Science. 2006 Mar 3;311(5765):1301-3. doi: 10.1126/science.1121448. PMID: 16513986. 26Höheres Todesfallrisiko nach Abtreibung: Reardon, D. C., Ney, P. G., Scheuren, F., Cougle, J., Coleman, P. K., & Strahan, T. W. (2002). Deaths associated with pregnancy outcome: A record linkage study of low income women. Southern MedicalJournal, 95(8), 834-41 27Gesundheitsschädigender Lebensstil nach Abtreibung: Burke, T. & Reardon, D. (2002). Forbidden grief: The unspoken pain of abortion. Springfield, IL: Acorn Books. 28Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach Abtreibung: Suliman, S., Ericksen, T., Labuschgne, P., de Wit, R., Stein, D. J., & Seedat, S. (2007). Comparison of pain, cortisol levels, and psychological distress in women undergoing surgical termination of pregnancy under local anaesthesia versus intravenous sedation. BMC Psychiatry, 7:24. doi:10.1186/1471-244X-7-24.

Weder aus gynäkologisch-geburtshilflichen Gründen noch aus Gründen der Selbstbestimmungsrechten der Frau sehen wir die beabsichtigte medizinische Tötung eines ungeborenen menschlichen Lebens gerechtfertigt.

Die naturwissenschaftliche und anthropologische Anerkennung des ungeborenen Menschen ab der Befruchtung ist die Voraussetzung, um in jeder beabsichtigten medizinischen Tötung unabhängig von den Umständen eine gewaltsame Freiheitsbeschränkung dieses Menschen zu sehen, der in jedem Fall zu schützen ist. Das gilt in gleichem Maße für die verbrauchende Embryonenforschung und die Vernichtung von Embryonen bei IVF, IVG (In Vitro Gametogenese) und PID (Präimplantationsdiagnostik).

Trennen nicht Töten

Die Alternativen zum Fetozid in gynäkologisch-geburtshilflichen lebensbedrohlichen Situationen sind immer gegeben, die Absicht soll dabei immer sein, soweit irgendwie möglich, das Leben beider Menschen, Mutter und Kind zu retten. Dies wurde weiter oben schon ausreichend beschrieben.

Eine Trennung des ungeborenen Kindes von der Mutter ist in Extremfällen eine gänzlich andere Handlung als eine beabsichtigte Tötung. Die ausschließliche Bewertung des messbaren Phänomens als ausschlaggebend zu nehmen (Positivismus), und daher keinen Unterschied zwischen Abtreibungen und Spontanaborten zu sehen, ist nicht zulässig. Wir vom Ärzteforum für das Leben Ostösterreich machen aber diesen Unterschied.

Auch die “therapeutische Reduktion” von Mehrlingsschwangerschaften zur Hebung der Überlebenswahrscheinlichkeit und Gesundheit der übrigbleibenden Mehrlinge sehen wir in keinem Fall ohne Alternative. Davon moralisch zu unterscheiden ist wiederum z.B. die endoskopische Laserkoagulation von Plazentagefäßen beim Twin-Twin-Transfusion Syndrom, die zu einem Verkümmern eines der Feten führen kann, aber in der Absicht geschehen kann, beide zu retten.

Fetale Therapie und Perinatale Palliativmedizin

Fehlbildungen, die beim Organscreening festgestellt werden, stellen ebenfalls keine Indikation für eine beabsichtigte medizinische Tötung des ungeborenen kranken oder behinderten Menschen dar. Für viele pränatale Erkrankungen und Fehlbildungen existieren evidenzbasierte Therapien (z.B. Spina bifida, Hydrothorax, Twin-Twin-Transfusionssyndrom oder fetale Aortenvalvuloplastie bei Linksherzhypoplasie). Gerne beraten wir in diesen Situationen und helfen schwangeren Frauen, entsprechende Zentren zu finden: Beratungstermin vereinbaren. Wie alle Krankheitszustände sind auch perinatal festgestellte Fehlbildungen nicht automatisch mit einem zukünftig unglücklichen, mit einem misslungenen Leben verbunden. Leiden kann sogar ein Ort der Sinnfindung sein und das Empfangen von Liebe bedeuten. Nach wie vor begleiten wir als Ärzte viel mehr Menschen in solchen Situationen, als wir sie heilen können.

Bei mit dem Leben nicht vereinbaren fetalen Erkrankungen oder Fehlbildungen stellt die perinatale Palliativmedizin die Alternative zur Abtreibung aus “medizinischer Indikation” dar. Es ist plausibel, dass die perinatale Palliativmedizin den Eltern mehr Wege der psychischen Bewältigung eröffnet und weniger psychische Schäden verursacht als die medizinisch beabsichtigte Tötung kritisch kranker oder fehlgebildeter Ungeborener. Diese Zusammenhänge wurden noch in keiner Studie untersucht 31Studnicki, J., Skop, I. Is Induced Abortion Evidence-Based Medical Practice?. Medical Research Archives, [online],12(6), june 2024. ISSN 2375-1924. Available at: https://esmed.org/MRA/mra/article/view/5506. Date accessed: 05 jan. 2026. doi: https://doi.org/10.18103/mra.v12i6.5506..

Hilfe statt Abtreibung

Frauen, die eine Beratungsstelle aufsuchen, gaben an, in den häufigsten Fällen durch biographische Gründe in einen Schwangerschaftskonflikt zu geraten 32Profemina Beratungsstatistik https://www.1000plus.net/sites/default/files/documents/Profemina-SSK-Report-2024.pdf.

Zu biographischen Gründen zählen ungeplante Schwangerschaften, die Ausbildungssituation und die Unreife der Beziehung.

Die Alternative zur Abtreibung sollte ein entsprechender Aufwand zur Hilfe solcher Schwangeren sein, damit sie das Kind auch zum Wohl ihrer eigenen Gesundheit in jeder Situation behalten kann.

Mehr als 50% der Frauen gaben bei der Beratungsstelle Profemina biographische Gründe, Überlastung und Beziehungsprobleme als Grund für einen Schwangerschaftskonflikt an.

Als Überlastung gaben mehr als ein Drittel der Frauen an, bereits Mutter zu sein und mit einem weiteren Kind überfordert zu sein.

Von den Frauen, die vermutlich gar nicht zu Beratungsstellen gehen, werden wie in der IMAS Umfrage beschrieben (siehe oben) etwa 50% zu einer Abtreibung von anderen gezwungen 23IMASUmfrage https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230307_OTS0145/imas-umfrage-jede-zweite-betroffene-frau-wird-zur-abtreibung-gedraengt (Abgerufen 05.01.2026) PDF der Umfrage aus der APA-OTS App..

Frauen in diesen Situationen vorzuenthalten, dass bei der Abtreibung ihr ungeborenes Kind zerfetzt im Biohazard Müll der Klinik landet und sie selbst gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, ist nichts anderes als ein medizinischer Aufklärungs- und Kunstfehler.

Die Details dieser Prozedur den Frauen nicht zumuten zu wollen, weil sie nicht objektiv seien und womöglich doch zur Entscheidung für das Kind führen könnten, entspricht nicht den Kriterien einer ärztlichen Aufklärung. Die Alternative für uns kann nur eine lebensbejahende, für die Gesundheit der Frau und ihres Kindes heilsame Medizin sein.

Abtreibung ist kein Verhütungsmittel

Es kann nicht unerwähnt bleiben, das wir Abtreibung in keinem Fall als verspätetes Mittel der Verhütung verstehen, genausowenig wie die Gabe der sog. Pille danach.

Dass es in unserer Gesellschaft trotz der weitverbreiteten Nutzung von künstlicher Verhütung zu mindestens 30.000 Schwangerschaften im Jahr in Österreich kommt, die abgetrieben werden, sollte allen zu denken geben, die in Verhütungsmitteln die alleinige Lösung des Problems sehen.

Bestrebungen wie in den USA, die medikamentöse Abtreibung ohne Arztkonsultation online verfügbar zu machen, sehen wir als fahrlässige Körperverletzung und Förderung der sexuellen Ausbeutung von Frauen, die zur Einnahme entsprechender Mittel gezwungen werden können oder bei krimineller Absicht erst gar nichts davon wissen 33Laura J. Lederer & Christopher A. Wetzel, (2014) The Health Consequences of Sex Trafficking and Their Implications for Identifying Victims in Healthcare Facilities, Annals of Health Law (Winter issue 2014).

Die ursprünglich gute Absicht, Frauen eine sexuelle Selbstbestimmung zu ermöglichen, geht leider auf Kosten ihrer Gesundheit (Nebenwirkungen der hormonellen Kontrazeption) und kann sogar als Mittel weiterer sexueller Ausbeutung (Pille danach) missbraucht werden. Zu den Alternativen der künstlichen Kontrazeption sehen Sie bitte auch unsere eigene Rubrik “Reproduktive Restorative Medizin (RRM)”.

Schwangeren Frauen Alternativen zur Abtreibung in all diesen Situationen zu bieten, ist eine viele Bereiche betreffende Aufgabe, für die es keine Universallösung gibt, nur Strategien.

In jedem Fall ist ein niederschwelliges Angebot von Anlaufstellen für Schwangere in Konfliktsituationen notwendig, eine lebensbejahende Beratung, die Möglichkeiten eröffnet und Unterstützung organisiert, Strategien mit dem Kind entwickelt und in Notlagen auffängt.

Eine Willkommenskultur für Schwangere in Konfliktsituationen zu schaffen, ist nicht nur eine Aufgabe für uns Ärzte. Unsere gesamte Gesellschaft ist zum Umdenken aufgerufen, insbesondere auch angesichts des demographischen Wandels und bevorstehenden Zusammenbruchs der Sozialsysteme.

Hilfe nach Abtreibung

Als Mitlgieder des Ärzteforums für das Leben Ostösterreich sehen wir uns verpflichtet, Frauen und Männern, die an den Folgen einer Abtreibung leiden, die richtigen Anlaufstellen zur Heilung dieser Posttraumatischen Belastungsstörung zu vermitteln.

Abtreibung hinterlässt massiven Schaden in der Körper-Seele Einheit der Frau, der, wie jedes Trauma, je nach Persönlichkeit und Umfeld unterschiedlich ausgeprägt ist und erkannt oder verdrängt werden kann 34Curley, M. & Johnston, C. (2013). The characteristics and severity of psychological distress after abortion among university students. Journal of Behavioral Health Services & Research, 279-293. doi:10.1007/s11414-013-9328-0. Dieses Thema in Anamnesen anzusprechen ist keine moralische Beurteilung oder Schuldzuweisung, sondern ärztliche Pflicht, da psychologische und psychosomatische Schäden damit verbunden sein können.

Die oft angeführten Umfrageergebnisse, die meisten Frauen würden keine langfristigen psychischen Folgen davontragen und die Entscheidung langfristig als richtig bewerten, entsprechen nicht unserer täglichen Erfahrung als Familienmediziner.

Neben Psychologen und Psychotherapeuten bieten Seelsorger von SaveOne Europe ein umfangreiches und professionelles Traumabewältigungsprogramm an, zu dem wir gerne vermitteln.

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