Stellungnahme zur „Hate Review 2026“ von Forbidden Colours
Stellungnahme zur „Hate Review 2026“ von Forbidden Colours – Länderkapitel Österreich
Ärzteforum für das Leben Ostösterreich · Wien, 22. Oktober 2026
Anlass
Der Bericht „The Hate Review 2026“ der Organisation Forbidden Colours ordnet ärztliche Lebensschutz-Positionen einem „Anti-Gender“- bzw. „Anti-Rights“-Spektrum zu. Ärzte, die sich im Lebensschutz engagieren, werden im Bericht unter den Generalverdacht einer politischen Hass-Kultur gestellt, der durch Nachweise ihrer Aktivitäten bestätigt werden soll. Da diese Einordnung Ärztinnen und Ärzte betrifft, die Schwangerschaftsabbruch sowie transaffirmative Hormon- und Operationsbehandlungen Minderjähriger aus evidenzbasierten Gründen kritisch beurteilen, nehmen wir als Ärzteforum für das Leben Ostösterreich dazu Stellung und beleuchten die medizinische Realität.
Wir bekennen uns zur Würde jedes Menschen, unabhängig von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung, und lehnen jede Herabsetzung ab. Unsere Kritik betrifft Behandlungsmethoden und deren Evidenzlage, nicht Personen. Im vorliegenden Bericht sehen wir den Versuch, evidenz-basierte Medizin aus ideologischen Gründen in den Hass-Bereich zu ziehen und deren politische Instrumentalisierung von manchen rechts-gerichteten Parteien in Europa als Totschlagargument zu benutzen.
1. Zu Methodik und Begrifflichkeit des Berichts
Bereits bei der Benennung der Akteure zeigen sich Recherchemängel. Der Bericht führt eine „Plattform Ärzte für das Leben“ als Organisation der österreichischen Ärzteschaft an. Eine derzeit tätige Vereinigung dieses Namens ist uns nicht bekannt; die Bezeichnung geht auf einen Verein der 1980er-Jahre zurück. Tätig sind heute die „Ärzte für das Leben“ in Deutschland, sowie die regionalen „Ärzteforum für das Leben“ in Salzburg, Tirol und Ostösterreich. Einen Beleg für die Existenz einer „Plattform Ärzte für das Leben“ führt der Bericht nicht an.
Auch die quantitative Darstellung genügt wissenschaftlichen Mindeststandards nicht. Die Zeitleiste der Figure 7 ordnet „Aktivitäten“ nach Jahr und Themenfeld Kategorien wie Protest, Petition oder Desinformation zu, ohne offenzulegen, nach welchen Kriterien die Ereignisse ausgewählt, kodiert und gewichtet wurden. Die fünfstufige Farbskala zur Entwicklung seit 2001-2005 beruht auf nicht definierten Schwellenwerten. Die Auswertung ist damit weder nachvollziehbar noch reproduzierbar. Zudem fasst der Bericht medizinische Fachleute, religiöse Gruppen, Parteien und gewaltbereite Aktivisten in einer Kategorie zusammen.
2. Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen: eine offene Evidenzfrage
Der Bericht wertet Forderungen nach Zurückhaltung bei Hormon- und Operationsbehandlungen Minderjähriger als „anti-gender“. Diese Zurückhaltung wird aber international auf Grundlage systematischer Evidenzprüfungen neu bewertet:
- Großbritannien: Der Cass Review (April 2024) stellte eine schwache Evidenzbasis für Pubertätsblocker und gegengeschlechtliche Hormone fest und empfahl den Einsatz von Pubertätsblockern nur im Rahmen klinischer Studien.
- USA: Die American Society of Plastic Surgeons empfiehlt seit Februar 2026, geschlechtsbezogene Operationen bis mindestens zum 19. Lebensjahr aufzuschieben, und begründet dies mit geringer Evidenzsicherheit. Die American Medical Association schloss sich hinsichtlich chirurgischer Eingriffe an, unterstützt andere Behandlungsformen jedoch weiterhin.
- Finnland und Schweden: Die nationalen Leitlinien (COHERE 2020, Socialstyrelsen 2022) räumen psychosozialen Maßnahmen Vorrang ein.
- Registerdaten: Eine finnische Kohortenstudie (1996–2019; n = 2.083, 16.643 Kontrollen) fand keinen Rückgang des psychiatrischen Behandlungsbedarfs nach medizinischer Transition (Ruuska et al., 2026). Eine systematische Übersicht bewertet die Vertrauenswürdigkeit der vorliegenden Studien als gering (Zepf et al., 2024).
Die Evidenz für ausschließlich psychotherapeutische Ansätze ist ebenfalls begrenzt; die American Academy of Pediatrics und die wissenschaftlich umstrittene deutschsprachige S2k-Leitlinie (2025) kommen dabei zu abweichenden Empfehlungen. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Kontroverse, die mit Daten zu klären ist. Wir befürworten Zurückhaltung bei irreversiblen hormonellen Behandlungen und chirurgischen Eingriffen, systematische Langzeitregister in Österreich sowie Versorgungsangebote für Menschen nach Detransition.
Solcher Art medizinischer Evidenzprüfung pauschal als „anti-gender“ oder „Hass“ zu bezeichnen, wäre ungefähr so, als würde man das Thematisieren der Nebenwirkungen einer Chemotherapie als „anti-chemo“ oder „chemofeindlich“ bezeichnen. Es geht aber bei der Diskussion verschiedener Behandlungen nicht um Polarisierungen und Aktivismus, sondern um empirische Beweise. Ganz generell ist medizinische Forschung nur deshalb, weil sie von verschiedenen politischen Strömungen benutzt wird, selbst keine Kampagne oder Rhetorik, wie in dem gesamten Bericht suggeriert wird, sondern Naturwissenschaft. Hier wird also bewusst eine sprachliche Verwirrung erzeugt, die man durchaus als Demagogie bezeichnen könnte.
3. Schwangerschaftsabbruch: Datenlage und Versorgung
- Biologischer Befund: Embryologische Standardwerke beschreiben die Befruchtung als Beginn der Entwicklung eines neuen menschlichen Organismus. Die ethische und rechtliche Bewertung dieses Befundes ist Gegenstand einer legitimen gesellschaftlichen Debatte.
- Fehlende Statistik: Österreich führt als eines der wenigen EU-Länder keine amtliche Abbruchstatistik. Die häufig genannte Zahl von rund 30.000 Abbrüchen pro Jahr ist eine Schätzung. Wir sprechen uns für eine anonymisierte amtliche Erhebung, wie sie das Statistische Bundesamt in Deutschland führt, sowie für Motivforschung aus.
- Entscheidungsfreiheit: Aus der ärztlichen Praxis sind Fälle bekannt, in denen sich Frauen von ihrem Umfeld zum Abbruch gedrängt fühlen. Belastbare österreichische Daten fehlen auch hier. Selbstbestimmung setzt Schutz vor Druck, vollständige Information und konkrete Hilfsangebote voraus.
- Spätabbruch bei Behinderung: Der Bericht bestätigt, dass ein Abbruch bei erwarteter Behinderung in Österreich bis zur Geburt zulässig ist. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Österreich 2013 empfohlen, Unterscheidungen der Fristen allein aufgrund einer Behinderung abzuschaffen, und dabei die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen ausdrücklich anerkannt. Als medizinische Alternativen sehen wir fetale Therapie und perinatale Palliativmedizin.
4. Fazit
Der Titel des Berichts nimmt bereits das Ergebnis vorweg: Rechtmäßig und friedlich vertretene Positionen werden unter den Begriff „Hass“ gefasst, ohne dass sie inhaltlich geprüft würden. Eine solche Etikettierung ersetzt die Auseinandersetzung mit Argumenten und dient eher der politischen Mobilisierung als der Analyse. Was der Bericht also anderen vorwirft, tut er selbst auf eklatante Weise. Verschiedener Meinung zu sein und diese auch noch empirisch belegen zu können, ist die Grundlage einer demokratischen Debattenkultur und keinesfalls eine Hass-Kultur. Andere Meinungen pauschal als unzulässig zu erklären, widerspricht dem Grundsatz eines offenen demokratischen Diskurses.
Die Ärzteforen für das Leben in Österreich bieten ärztliche Beratung bei Konfliktschwangerschaften, nach pränatalen Befunden, in der Palliativmedizin sowie für Betroffene nach transaffirmativen Behandlungen an.
Den Autorinnen und Autoren des Berichts bieten wir einen sachlichen Austausch an, bei dem klar zwischen naturwissenschaftlicher Evidenz und politischer Instrumentalisierung unterschieden werden muss.
Kontakt: info@aerzteforum-ost.at
Quellen
- Independent Review of Gender Identity Services for Children and Young People (Cass Review), Final Report, April 2024.
- American Society of Plastic Surgeons: Position Statement zu geschlechtsbezogener Chirurgie bei Minderjährigen, 3. Februar 2026.
- COHERE Finnland (2020): Empfehlungen zur Behandlung von Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen.
- Socialstyrelsen (2022): Aktualisierte Leitlinie zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie.
- Ruuska S-M, Tuisku K, Holttinen T, Kaltiala R (2026): Psychiatric Morbidity Among Adolescents and Young Adults Who Contacted Specialised Gender Identity Services in Finland in 1996–2019: A Register Study. Acta Paediatrica. doi:10.1111/apa.70533
- Zepf FD et al. (2024): Beyond NICE. Z Kinder Jugendpsychiatr Psychother 52(3):167–187. doi:10.1024/1422-4917/a000972
- Moore KL, Persaud TVN, Torchia MG: The Developing Human. Clinically Oriented Embryology, 11. Aufl., Elsevier 2020.
- EGMR, Plattform „Ärzte für das Leben“ gg. Österreich, Nr. 10126/82, Urteil vom 21. Juni 1988.
- UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Abschließende Bemerkungen zu Österreich, CRPD/C/AUT/CO/1 (2013), Abs. 14–15.
- Forbidden Colours: The Hate Review 2026, Länderkapitel Österreich.